Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Lieferungen und Leistungen
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Sofern die VOB/B vereinbart wurde, gilt diese vorrangig vor diesen AGB, soweit sich Abweichungen ergeben.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Elektro-, Maler- oder Erdarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht
ausdrücklich mit Menge und Preis aufgeführt sind. Solche Leistungen werden gesondert berechnet.
Mehrfachmontagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen notwendig werden, sind ebenfalls gesondert zu vergüten.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. Alle Angebotsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte
weitergegeben werden. Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
2.4 Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.

 

3. Auftragserteilung

3.1 Aufträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen, Ergänzungen oder Teilbestellungen gelten als neues Angebot und bedürfen der Bestätigung.
Nachträgliche Nebenabreden können auch mündlich erfolgen, sollten jedoch aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise abWerkstatt, ohne Verpackung, Transport oder Montage.
4.3 Zuschläge für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sind zulässig.
4.4 Bei Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Material-, Lohn- oder
Steueränderungen eine Preisanpassung zu verlangen. Scheitern Verhandlungen, ist ein Rücktritt möglich.

5. Zahlung

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können bei Auftragserteilung und Montagebeginn jeweils 30 % Abschlagszahlung verlangt werden.
5.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
5.3 Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder angefertigte Bauteile sind zulässig.
5.4 Für jede Mahnung können 3,00 €Mahnkosten berechnet werden. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
5.5 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Lieferzeit und Montage

6.1 Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung bzw. Zeichnungsfreigabe.
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur Fristverlängerung oder zum Rücktritt.
6.2 Der Auftraggeber hat für freie Zugänglichkeit, Strom- undWasseranschlüsse sowie ggf. Gerüste zu sorgen.
Verzögerungen oder Zusatzkosten durch fehlende Vorleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber kann Schadenersatz verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

7. Abnahme und Gefahrübergang

7.1 Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellungsanzeige zu erfolgen.
7.2 Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Abnahmeverzug ebenfalls.
7.3 Lieferungen ohne Montage erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers ab Werkstatt.

8. Gewährleistung

8.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen.
8.2 Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.3 Änderungen ohne Zustimmung des Auftragnehmers schließen Gewährleistungsansprüche aus.
8.4 Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen stehen weitere Rechte zu.
8.5 Bei Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten wird nur für die eigenen Leistungen Gewähr übernommen.

9. Haftung

9.1 Keine Haftung für Fehler aus Unterlagen oder Angaben des Auftraggebers.
9.2 Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 BeiWeiterveräußerung tritt der Auftraggeber seine Forderungen hiermit an den Auftragnehmer ab.
10.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
11.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand ebenfalls der Geschäftssitz des Auftragnehmers.